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AW: Bild 5.8.2007
In einer Aktiengesellschaft wird der Vorstand (§ 76 ff. AktG) durch den Aufsichtsrat für maximal 5 Jahre bestellt. Eine erneute Benennung ist möglich. Der Vorstand kann aus einer oder aus mehreren Personen bestehen. Der Vorstand muss nicht Aktionär und darf nicht Aufsichtsratsmitglied sein (§ 105 AktG). Wenn eine AG über mehr als 3 Mio. EUR Grundkapital verfügt, muss sich der Vorstand aus mindestens 2 Personen zusammensetzen, wenn die Satzung nichts anderes aussagt. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so herrscht grundsätzlich Gesamtgeschäftsführungsbefugnis sowie Gesamtvertretungsbefugnis. Dabei kann ein Sprecher des Vorstands (ohne gesonderte Befugnisse) oder aber ein Vorsitzender des Vorstands (mit u.a. einem Vetorecht in Pattsituationen) vom Aufsichtsrat ernannt werden. Das Gehalt des Vorstandes kann außer einem fixen Betrag auch eine Beteiligung am Jahresgewinn (Tantième) sein. Der Vorstand hat die Pflicht, die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, auf das Wettbewerbsverbot zu achten und den Aufsichtsrat über die Entwicklungen des Unternehmens in Kenntnis zu setzen. Außerdem hat er die Pflicht, den Jahresabschluss und den Lagebericht den Abschlussprüfern vorzulegen (§ 148 AktG).
Nach einer Amtsperiode kann der Vorstand auf der Hauptversammlung, bei Genossenschaften Generalversammlung genannt, entlastet werden. Die Entlastung hat zum einen kommunikative (Billigung der Amtsführung der zurückliegenden Amtsperiode), aber auch rechtliche Bedeutung (Freistellung der Entlasteten von allen im Zeitpunkt der Beschlussfassung bei sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen erkennbaren Ersatzansprüchen). @ elli2 verträge werden geschlossen wenn man etwas miteinander tun möchte. verträge werden gelöst wenn man dies nicht mehr möchte. hierzu gibt es ordentliche kündigungen bzw. außerordentliche. fertig. wofür gibt es juristen. man kann JEDEN vertrag lösen! elli hat keine betongummistiefel an und sie steht auch nicht mit diesen schuhen an der deutzer brücke... meine güte komm mal wieder runter. manchmal schreibst du als würde morgen die welt untergehen. es geht nicht darum ob wir denken, dass ellis können ausreicht. es geht darum, dass sie vorher schwierigkeiten hatte plattenfirmen zu überzeugen. die machen das nämlich nicht, weil elli so schöne augen hat sondern wie wir im falle jack white ag sehen, wegen des geldes und der möglichen gewinne. es wird so sein wie es sein wird. danach wird das leben genau so weitergehen wie bisher. ob ein herr stein oder ein herr white die geschicke des unternehmens leiten ist sekundär. primär sit, dass sich ein unternehmen tragen muss, dass es erlöse einfährt. jede kleine pommesbude funktioniert nach dem gleichen betriebswirtschaftlichen prinzip. laut dem bericht hat stein den verlag veräußert nicht jack white. von bereicherung kann also keine rede sein. erlöse aus ag veräußerungen werden per satzung dem unternehmen zurückgeführt. Geändert von Mazemi (07.08.2007 um 21:02 Uhr) |
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