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Zitat von Trinity
Die Geldstrafe richtet sich, wie schon gesagt wurde, nach dem EINKOMMEN!!!!Es muss eben weh tun...einem nornalen 18 jährigen tun 200 Euro schon weh...aber beim Daniel müssens schon mehr sein, damit es schmerzt...die 25.000 sind meiner Ansicht nach noch zu wenig.
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Klar richtet sie sich nach dem Einkommen. Allerdings ist die Regelstrafe bei Ersttätern zwischen 10 und 20 Tagessätzen (1 Tagessatz ist 1/30 des Monatseinkommens). Macht dann bei Daniel, wenn man von 20 Tagessätzen ausgeht: 1250 Euro pro Tag, was einen Verdienst von 37500 Euro im Monat ausmachen würde. Und ich glaube kaum, dass Daniel so viel Geld im Monat verdient. Dann tut's noch mehr weh...