Aktion = Reaktion
i.d.R wo kein Kläger, da kein Richter.. Aber Gesetze haben wir, Verletzung des Urheberrechts. Du kennst das ja... nur noch 4 mal singen....


Grundsätzlich bedürfen Ton- und Bildaufnahmen immer der Genehmigung des Künstlers respektive ihrer / seiner Verantwortlichen.
Da im Internet alle möglichen Dinge rasend schnell verbreitet werden können, würde ich das auf jeden Fall abklären. Damit bist du immer auf der sicheren Seite.
Liebe grüße nach HH
Emina