
04.08.2005, 09:53
|
 |
Registrierter Benutzer
|
|
Registrierungsdatum: 04.2004
Ort: Dortmund
Beiträge: 5.279
|
|
Zitat:
Zitat von Trinity
Hab ich auch schon gesehen!!Und man staune, die Filme laufen VOR 24 Uhr!!!!
|
Das ist schon rechtens: 
Auszug aus Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.
http://www.fsf.de/fsf2/pruefung/pruefung.htm
Zitat:
...Die Programmprüfung geschieht auf Grundlage der FSF-Prüfordnung (PrO-FSF, PDF, 104 KB), die von einem unabhängigen Kuratorium entwickelt wurde. Die Prüfordnung orientiert sich am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV, PDF, 62 KB), der den Jugendschutz im Fernsehen regelt. Neben Kriterien für unzulässige Angebote (§ 4 JMStV, §§ 29, 30 PrO-FSF) werden in der Prüfordnung Kriterien für die Platzierung von Sendungen spezifiziert. Unterschieden werden vier Zeitschienen, bei denen die Voraussetzungen verschiedener Altersgruppen für “die Wahrnehmung und Verarbeitung von Fernsehinhalten” (§ 31 PrO-FSF) zu berücksichtigen sind:
* Tagesprogramm (06.00–20.00 / Zuschauer unter 12 Jahren)
* Hauptabendprogramm (20.00–22.00 / Zuschauer ab 12 Jahren)
* Spätabendprogramm (22.00–23.00 /Zuschauer ab 16 Jahren)
* Nachtprogramm (23.00–06.00 / Zuschauer ab 18 Jahren) ...
|
Elli live Fan
|