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Alt 05.06.2005, 22:58
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schweizer partnerschaftsgesetz

Schwule und Lesben können ihre Lebensgemeinschaft künftig in der ganzen Schweiz rechtlich absichern. Das Volk hat das Partnerschaftsgesetz deutlich angenommen. (58 %)

Das neue Gesetz ermöglicht es Schwulen und Lesben, ihre Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt registrieren zu lassen. Für die eingetragenen Paare gelten weitgehend die gleichen Rechte und Pflichten wie für Ehepaare, namentlich betreffend Vorsorge, Erbrecht und Steuern. Keinen Zugang haben sie zur Adoption und zu Methoden der künstlichen Fortpflanzung.

Mit seinem Entscheid folgte das Volk dem Bundesrat, dem Parlament und dem Grossteil der Parteien und Organisationen. Widerstand gegen das Gesetz leisteten insbesondere konservativ-christliche Kreise, welche die Institution der Ehe in Gefahr sahen.

Die Schweiz ist das erste Land weltweit, dessen Volk sich in einer Abstimmung zur Frage äussern konnte, ob für gleichgeschlechtliche Paare ein spezielles Rechtsinstitut eingeführt werden soll.



Was bringt das Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare?


Das Partnerschaftsgesetz ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren erstmals, ihrer Beziehung einen verbindlichen rechtlichen Rahmen zu geben.
Wer sich eintragen lässt, erhält verschiedene Rechte und Pflichten gegenüber der Partnerin/dem Partner, Dritten und dem Staat.
Für Behörden, Versicherungen und Vermieter herrschen fortan klare und bekannte Regeln im Umgang mit eingetragenen Paaren.
Eingetragene Partnerinnen/Partner werden gegenseitig unterstützungspflichtig. Es entstehen gegenseitige Rentenansprüche; wie bei Ehepaaren beträgt die Paar-Altersrente 150% statt 2 x 100%.
Eingetragene Partnerinnen/Partner werden gegenseitig erb- und pflichtteilsberechtigt. Sie werden im Steuerrecht gleich wie Ehepaare gemeinsam veranlagt.
Die eingetragene Partnerschaft kann nur durch Gerichtsurteil aufgelöst werden. Das Partnerschaftsgesetz braucht keine neuen Behörden; die Eintragung erfolgt auf dem Zivilstandsamt, die Auflösung vor dem Gericht.


Was unterscheidet die eingetragene Partnerschaft von der Ehe?

Das Partnerschaftsgesetz ist ein eigenständiges Gesetz; es ändert nichts am Eherecht.
Adoption und künstliche Befruchtung sind ausdrücklich verboten.
Es besteht kein Anspruch auf den Schweizer Pass oder auf erleichterte Einbürgerung.
Für eingetragene Paare gibt es weder eine Verlobung noch ein Ja-Wort.
Den neuen Zivilstand „eingetragene Partnerschaft“ können nur gleichgeschlechtliche Paare eingehen, so wie nur heterosexuelle Paare heiraten dürfen.
Eingetragene Paare dürfen keinen gemeinsamen Namen führen und erhalten auch kein gemeinsames Bürgerrecht.

quelle: tagesanzeiger
quelle: partnerschaft-ja

JUHUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUU
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[SIZE=2][COLOR=red][CENTER][COLOR=royalblue]Sometimes it's better to hide than to shout it out[/COLOR][/CENTER]
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[CENTER][COLOR=blue]<muluc>[/COLOR][COLOR=red] schweizer sind das letzte, wusstet ihr das?[/COLOR][/CENTER]
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Geändert von manuki (06.06.2005 um 10:15 Uhr)
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