
17.05.2005, 13:44
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Registrierter Benutzer
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Registrierungsdatum: 04.2004
Ort: Dortmund
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Jugendschutz in der Öffentlichkeit
Zitat:
Zitat von Zeche Carl
Liebe ...,
danke für die Nachfrage. Solltes Du unter 16 Jahre sein, müßtest Du in
Begleitung eines Erziehungsberichtigten sein (Vater oder Mutter oder
gesetzl. Vormund). Das liegt daran, dass wir nicht nur soziokulturelles
Zentrum, sondern auch Disco und Kneipe sind.
Genau kannst Du das unter
http://www.praxis-jugendarbeit.de/ju...gesetz.html#a2
nachlesen.
Liebe Grüße, ...
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Elli live Fan
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