Einzelnen Beitrag anzeigen
  #47  
Alt 24.06.2004, 13:34
leo17w leo17w ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registrierungsdatum: 05.2004
Alter: 38
Beiträge: 351
leo17w befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Thema Kübelböck:
§ 229 Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe oder Haftstrafe bis 3 Jahre
Was ich so mit gekriegt habe war das schon ne schwerere Körperverletzung und wenn die Strafe bis 3 Jahre geht finde ich 25.000 Euro und Sozialstunden schon ein bischen wenig, wo man auch noch Fahren ohne Fahrerlaubniss dazu rechnen muss.

Thema 2:
§ 179 Sexueller Mißbrauch wiederstandsunfähiger Personen:
Haftstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren
§ 211 Mord: Lebenslange Freiheitsstrafe
Meiner ansicht nach sind 10 Jahre Knast eine Lapalie für ein Leben mit so einer Erinnerung. Durch unser Rechtssystem werden Mörder, deren Opfer tot sind, schlimmer bestraft, als Vergewaltiger, deren Opfer ihr ganzes Leben leiden. Irgendwas stimmt da einfach nicht!!!
__________________
Kein Mensch, wegen dem du weinen musst, ist deine Träne wert; und der einzige, der sie wert wäre, würde dich niemals zum weinen bringen.

[SIZE=2]Die Bibel enthält sechs Ermahnungen an Homosexuelle und 362 Ermahnungen an Heterosexuelle,das heißt aber nicht,dass Gott die Heterosexuellen nicht liebt.... Sie müssen nur strenger beaufsichtigt werden.... !
Lynn Lavner ( Kabarettistin )
[/SIZE]
Mit Zitat antworten